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   BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95   

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https://dejure.org/1995,16573
BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95 (https://dejure.org/1995,16573)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 9 B 567.95 (https://dejure.org/1995,16573)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 9 B 567.95 (https://dejure.org/1995,16573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Erklärung über die Gegenstandslosigkeit des Rechtsstreits als Klagerücknahme - Vorliegen eines die Revision begründenden Verfahrensmangels nur bei sich auf die Hauptsache beziehenden Mängeln - Keine Berücksichtigung von Verfahrensmängeln im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95
    Dabei kann dahinstehen, ob der - revisionsgerichtlich ohne Einschränkung nachprüfbaren (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9) - Auffassung des Berufungsgerichts zu folgen ist, die Erklärung des Klägers vom 25. März 1995, mit der Aushändigung eines Staatsangehörigkeitsausweises sei die Fortsetzung des Rechtsstreits gegenstandslos geworden, weshalb beantragt werde, ihn als erledigt zu betrachten, stelle eine Klagerücknahme dar.
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95
    Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind daher nur solche, die sich auf die Hauptsache und nicht bloß auf Nebenentscheidungen beziehen (Beschluß vom 24. August 1984 - BVerwG 9 B 151.84 - Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 88; Beschluß vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95
    Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind daher nur solche, die sich auf die Hauptsache und nicht bloß auf Nebenentscheidungen beziehen (Beschluß vom 24. August 1984 - BVerwG 9 B 151.84 - Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 88; Beschluß vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • BVerwG, 24.08.1984 - 9 B 151.84

    Bestimmung des Aussagewertes eines Beschlusses im Hinblick auf die Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95
    Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind daher nur solche, die sich auf die Hauptsache und nicht bloß auf Nebenentscheidungen beziehen (Beschluß vom 24. August 1984 - BVerwG 9 B 151.84 - Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 88; Beschluß vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1970 - III B 479/69
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar angenommen, eine Berufung könne in zulässiger Weise auch mit dem Ziel eingelegt werden, den Rechtsstreit in der Berufungsinstanz für erledigt zu erklären (vgl. OVG Münster NJW 1971, 162; OVG Saarlouis NJW 1978, 121; Bayerischer VGH BayVBl 1987, 636).
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